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   BSG, 03.04.2020 - B 8 SO 58/19 B   

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https://dejure.org/2020,10768
BSG, 03.04.2020 - B 8 SO 58/19 B (https://dejure.org/2020,10768)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2020 - B 8 SO 58/19 B (https://dejure.org/2020,10768)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2020 - B 8 SO 58/19 B (https://dejure.org/2020,10768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung über die Berufung ohne vorherige Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung für die Kosten einer neuen Unterkunft; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Zusicherung für die Kosten einer neuen Unterkunft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 15/13 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - kein Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 8 SO 58/19 B
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen vor der Anmietung einer Wohnung eine "Zustimmung" iS des § 35 Abs. 2 Satz 4 SGB XII zu erteilen ist (vgl BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 15/13 R - RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 8 SO 58/19 B
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Grundgesetz ) folgt aus einem solchen Vorgehen aber nur dann, wenn bei rechtzeitiger Entscheidung vor dem Termin ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen gewesen wäre (dazu BSG vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) .
  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 17/19 BH

    Erstattung eingezahlter Sozialversicherungsbeiträge

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; § 62 Halbsatz 1 SGG) folgt aus einem solchen Vorgehen jedoch nur dann, wenn dem Beteiligten, der PKH begehrt, bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte (BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 4 AS 60/10 BH - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.9.2019 - B 14 AS 251/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 6; vgl auch Senatsbeschluss vom 5.7.2018 - B 13 R 32/15 BH - juris RdNr 17) .

    Die erneute Stellung eines inhaltsgleichen PKH-Antrags stellt auch für sich genommen keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung dar (vgl dazu BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 20/19 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; § 62 Halbsatz 1 SGG) folgt aus einem solchen Vorgehen jedoch nur dann, wenn dem Beteiligten, der PKH begehrt, bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte (BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 4 AS 60/10 BH - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.9.2019 - B 14 AS 251/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 6; vgl auch Senatsbeschluss vom 5.7.2018 - B 13 R 32/15 BH - juris RdNr 17) .

    Das LSG ist auch nicht gehalten gewesen, den Termin allein deswegen von Amts wegen zu verlegen (vgl dazu, dass jedenfalls die erneute Stellung eines inhaltsgleichen PKH-Antrags für sich genommen keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung darstellt, BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 25.09.2020 - B 8 SO 62/20 B

    Erteilung einer Zusicherung und Übernahme von Unterkunftskosten nach dem SGB XII

    Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II ) zuständigen Senate des BSG haben auch bereits entschieden, dass einerseits ein Leistungsbezieher gegenüber der Verwaltung konkrete Angaben machen muss, wenn er vorab eine Entscheidung über die neue Wohnung erlangen möchte, also die künftigen Unterkunftskosten der Höhe nach bestimmt sein müssen (vgl BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 5/10 R - FEVS 63, 109; vgl auch § 35 Abs. 2 Satz 3 SGB XII ; vgl auch BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 6: auch im SGB XII konkretes Wohnungsangebot erforderlich) , andererseits die Verwaltung in der Folge eine fristgerecht mögliche Entscheidung nicht treuwidrig verzögern darf (vgl BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) .
  • BSG, 14.08.2023 - B 8 SO 1/23 BH
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ; § 62 Halbsatz 1 SGG ) würde aus einem solchen Vorgehen jedoch nur dann folgen, wenn dem Beteiligten, der PKH begehrt, bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte (vgl nur BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - RdNr 8; BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - RdNr 6; BSG vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) .
  • BSG, 01.07.2021 - B 1 KR 21/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör folgt aus einer taggleichen Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von PKH nur dann, wenn bei rechtzeitiger Entscheidung vor dem Termin ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen gewesen wäre (vgl BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 23.06.2023 - B 7 AS 81/23 BH
    Bei rechtzeitiger Entscheidung vor dem Termin wäre also ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (weiterhin) nicht zu bejahen gewesen (vgl nur BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B mwN) .
  • BSG, 02.11.2021 - B 14 AS 48/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 45/21 BH v. 02.11.2021

    Selbst wenn aber eine Entscheidung über den PKH-Antrag gegenüber dem Kläger unterblieben wäre, folgte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ; Art. 103 GG ) daraus allenfalls dann, wenn bei rechtzeitiger Entscheidung vor dem Termin ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen gewesen wäre (vgl BSG vom 25.7.2013 - B 14 AS 101/13 B juris; dazu zuletzt BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - mwN).
  • BSG, 02.11.2021 - B 14 AS 50/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 45/21 BH v. 02.11.2021

    Selbst wenn eine Entscheidung über den PKH-Antrag gegenüber der Klägerin aber unterblieben wäre, folgte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ; Art. 103 GG ) aus einem solchen Vorgehen allenfalls dann, wenn bei rechtzeitiger Entscheidung vor dem Termin ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen gewesen wäre (vgl BSG vom 25.7.2013 - B 14 AS 101/13 B - juris; dazu zuletzt BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - mwN).
  • BSG, 26.08.2021 - B 14 AS 38/21 BH

    Kosten für Unterkunft und Heizung Verfahrensrüge im

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ; § 62 Halbsatz 1 SGG ) folgt aus einem solchen Vorgehen nur dann, wenn dem Beteiligten, der PKH begehrt, bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte ( BSG vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9; BSG vom 9.3.2011 - B 4 AS 60/10 BH - juris RdNr 6; BSG vom 2.9.2019 - B 14 AS 251/18 B - juris RdNr 6; BSG vom 3.4.2020 - B 8 SO 58/19 B - juris RdNr 6) .
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